Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2012

Fälligkeit Schonfrist Steuer Zahlungsweise Zeitraum
10.05.2012 14.05.2012 Bauabzug monatlich 04/2012
10.05.2012 14.05.2012 Kapitalertragsteuer (4) monatlich 04/2012
10.05.2012 14.05.2012 Lohn- und Kirchensteuer monatlich 04/2012
10.05.2012 14.05.2012 Umsatzsteuer monatlich 04/2012
10.05.2012 14.05.2012 Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung monatlich 03/2012
10.05.2012 14.05.2012 Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung vierteljährlich I/2012
15.05.2012 18.05.2012 Gewerbesteuer, Grundsteuer vierteljährlich II/2012
24.05.2012 29.05.2012 Meldung / Zahlung Sozialversicherungsbeiträge monatlich 05/2012
   

  • (1) Vgl. auch die folgenden Hinweise.
  • (2) Durch regionale Feiertage können sich Abweichungen ergeben.
  • (3) Hinweis: Bei Zahlungen durch Scheck gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang als entrichtet.
  • (4) Bei Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die einbehaltene Steuer, soweit es sich nicht um Kapitalerträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt, zu dem Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge der Gläubiger zufließen.

Trotz sorgfältiger Recherche sind die Angaben ohne Gewähr! Unser Terminkalender nennt die grundsätzliche Steuerfälligkeit und die Zahlungstermine für das Jahr 2012. In einigen Bundesländern gelten abweichende Termine. In diesem Fall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt, Gemeindesteueramt, der IHK, Ihrem Berufsverband oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.